Der Berater begleitet den Auftraggeber bei der strukturierten Planung, Auswahl und Umsetzung einer Investition in eine oder mehrere Photovoltaikanlagen.
Ziel ist eine wirtschaftlich sinnvolle und steuerlich umsetzbare Investitionsstruktur nach geltendem deutschen Recht.
2Leistungsumfang
Analyse der wirtschaftlichen und steuerlichen Ausgangssituation
Entwicklung eines individuellen Investitionskonzeptes
Erstellung eines klaren Umsetzungsfahrplans
Abstimmung mit steuerlicher Beratung und Finanzierungspartnern (sofern gewünscht)
Identifikation geeigneter Photovoltaikprojekte
Erstellung Businessplan für Finanzierung
Begleitung bis zum rechtswirksamen Kaufvertragsabschluss
3Umsetzungsgarantie
Der Berater garantiert, dass das im Rahmen dieser Vereinbarung entwickelte Investitionskonzept bei Umsetzung gemäß den schriftlich festgelegten Handlungsempfehlungen den zum Zeitpunkt der Konzepterstellung gültigen steuerlichen und gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland entspricht.
Das Konzept ist bei ordnungsgemäßer Umsetzung rechtlich und steuerlich tragfähig.
Voraussetzungen für diese Garantie:
Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben des Auftraggebers
Vollständige Offenlegung aller steuerlich relevanten Sachverhalte
Umsetzung entsprechend dem schriftlich dokumentierten Konzept
Keine eigenständigen Abweichungen von der empfohlenen Struktur
Nicht umfasst sind:
Zukünftige Gesetzesänderungen
Änderungen der Rechtsprechung oder Verwaltungsauffassung nach Konzepterstellung
Individuelle wirtschaftliche Entwicklungen
Renditeerwartungen oder Marktpreise
Sollte das Konzept trotz Einhaltung aller genannten Voraussetzungen objektiv nicht den zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen steuerlichen und gesetzlichen Regelungen entsprechen, verpflichtet sich der Berater zur vollständigen Rückerstattung der gemäß Punkt 5 gezahlten Konzept- und Startpauschale.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
4Erfolgsabhängige Vergütung
bis 200.000 €: 5 %
200.000 – 300.000 €: 4 %
ab 300.000 €: 3 %
ab 1.000.000 €: 2,5 %
Zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit 19 %). Die Vergütung wird mit rechtswirksamem Kaufvertrag fällig. Soweit interne Projektprovisionen bestehen, werden diese auf das Honorar angerechnet.
5Konzept- und Startpauschale
Für die Erstellung des individuellen Investitionskonzeptes inklusive konkretem Umsetzungsfahrplan erhält der Berater ein Honorar in Höhe von 990,00 EUR netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Fälligkeit: mit Vertragsbeginn. Dieses Honorar wird vollständig auf die erfolgsabhängige Vergütung angerechnet.
6Sorgfaltspflicht
Der Berater handelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine Haftung für wirtschaftliche Entwicklungen, Marktveränderungen, Finanzierungsentscheidungen Dritter oder steuerliche Gesetzesänderungen wird ausgeschlossen.
7Datenschutz und Vertraulichkeit
Alle im Rahmen dieser Vereinbarung übermittelten Daten werden ausschließlich zur Durchführung dieses Mandates verarbeitet. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit – auch über das Vertragsende hinaus.
8Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
!Risikohinweise (Kurzfassung)
Eine solche Investition ist mit erheblichen Risiken verbunden. Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise vollständig und sorgfältig, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Die HuuPa GmbH erbringt keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder Anlageberatung.
Es handelt sich weder um ein Sparprodukt noch um eine Geldanlage mit garantierter Verzinsung oder Rückzahlung.
Steuerliche Vorteile wie der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) und die Sonderabschreibung gibt es nur, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsprognosen beruhen auf Annahmen. Die tatsächlichen Erträge können erheblich davon abweichen.
Wenn Sie die Investition ganz oder teilweise über einen Kredit finanzieren, müssen Sie Zins und Tilgung unabhängig davon leisten, ob die Anlage Erträge erwirtschaftet.
Das maximale Risiko besteht im vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals. Bei einer Fremdfinanzierung können Sie darüber hinaus verpflichtet bleiben, den Kredit aus Ihrem sonstigen Vermögen zurückzuzahlen und Steuern nachzuzahlen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diese Beratungsvereinbarung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, nutzen Sie bitte unsere Online-Widerrufsfunktion oder schreiben Sie eine E-Mail an office@hundtundpartner.de. Die vollständige Widerrufsbelehrung finden Sie im Vertrags-PDF und hier.
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